Qualitätsrichtlinien der Bayerischen Imkervereinigung
Bayerischer Bienenhonig der mit dem Honiggewährstreifen der Bayerischen Imkervereinigung (BIV) gekennzeichnet ist, muss
den Bestimmungen der Lebensmittelgesetze, insbesondere der Honigverordnung entsprechen. Für Mitglieder der BIV gelten jedoch noch
strengere Qualitätsrichtlinien als in der Honigverordnung vorgeschrieben.
Es müssen folgende Qualitätsanforderungen eingehalten werden:
- Honig muss ausschließlich in Bayern erzeugt worden sein.
Dies ist durch eine Pollenanalyse nachweisbar.
- Honig muss naturbelassen sein
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Invertaseaktivität muss mindestens 65 Einheiten (U / kg Honig) SIEGENTHALER betragen. Ausnahme bei enzymschwachen Honigen 45 U/kg.
- Der Hydroxymethylfurfural-Gehalt (HMF) darf 15 mg pro kg Honig nicht überschreiten.
- Sämtliche honigeigene Bestandteile müssen enthalten sein, d.h. dem Honig
darf nichts entzogen und nichts hinzugefügt werden. Pollen darf nicht herausgefiltert werden.
- Der Wassergehalt darf höchstens 18 % betragen.
Ausnahme bei Heidehonig - hier darf der Wassergehalt höchstens 21,5 % betragen.
Wasserarme Honige sind reifer, weniger gährungsgefährdet und besitzen ein volleres Aroma.